Geht es Öko-Tieren besser? Davon sind wir überzeugt. Die Mindeststandards der EU-Bioverordnung und die darüber hinausgehenden Regelungen der Öko-Verbände sind die Basis für einen achtsamen Umgang mit den Tieren, die für unsere Ernährung gehalten werden. So enthalten die NATURLAND-Richtlinien detaillierte Vorschriften für Haltung, Fütterung, Gesunderhaltung, Transport und Schlachtung. Öko-Tiere haben mehr Platz, mehr frische Luft, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und weniger Stress als konventionell gehaltene.
Das Halten von Nutztieren ist für Öko-Landwirte von zentraler Bedeutung: Die Ausscheidungen der Tiere liefern in Form von Mist, Gülle oder Kompost einen wesentlichen Teil der Nährstoffe, die auf den ackerbaulich genutzten Flächen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit benötigt werden. Auf der anderen Seite fressen die Tiere die Pflanzen, die ebenfalls für die Versorgung des Bodens mit Nährstoffen angebaut werden (z. B. Klee, Ackerbohnen, Erbsen). So entsteht auf einem Öko-Bauernhof ein geschlossener Stoffkreislauf.
Ökologisch wirtschaftende Landwirte sind sich in besonderem Maße der Verantwortung für ihre Tiere bewusst. Deren Bedürfnisse werden insbesondere beim Stallbau, bei der Auslaufgestaltung und bei der Fütterung berücksichtigt. Bei der Tiergesundheit gilt: Die Gesundheit fördern statt behandeln. Biobetriebe verabreichen mit Ausnahme von Impfungen keine Medikamente vorbeugend. Stattdessen stärken sie das Immunsystem ihrer Tiere durch Hygienemaßnahmen, tiergerechte Haltung und Fütterung und fordern von ihren Tieren keine Höchstleistungen. Im Krankheitsfall oder bei starkem Parasitenbefall müssen jedoch auch Biobauern ihre Tiere behandeln. Biobetriebe greifen bei gesicherter Wirksamkeit auch auf homöopathische Mittel und naturheilkundliche Methoden zurück, um Resistenzbildungen, Nebenwirkungen und Arzneimittelrückstände zu vermeiden. Um dem Tier im Sinne des Tierwohls Leid zu ersparen, kann auch eine Behandlung mit herkömmlichen Medikamenten geboten sein. In diesem Fall verdoppeln Biobetriebe die reguläre Wartezeit bis zur Vermarktung der tierischen Produkte, um das Risiko von Arzneimittelrückständen zu reduzieren.
Eingriffe am Tier, die in der konventionellen Landwirtschaft systematisch durchgeführt werden, wie das Stutzen der Schnäbel bei Hühnern, sind in der ökologischen Tierhaltung grundsätzlich verboten. Sind Eingriffe aus Gründen der Sicherheit bzw. Gesundheit von Mensch und Tier sowie des Tierschutzes oder der Hygiene unvermeidbar, dürfen sie nur von qualifiziertem Personal und nach Genehmigung durch die Kontrollbehörde durchgeführt werden. Das Enthornen von Rindern kann zum Beispiel für den einzelnen Betrieb aus Gründen des Unfallschutzes vertretbar sein, muss aber gesondert beantragt und genehmigt werden.
Unterstützt werden die Landwirte durch die NATURLAND-Fachberater, sowie eine eigens dafür zuständige NATURLAND-Tierwohlbeauftragte. Auf Initiative von BIOLAND, DEMETER und NATURLAND wurde zusätzlich eine verbandsübergreifende Tierwohl-Checkliste eingeführt. Anhand dieser Liste werden für das Wohlergehen der Tiere wesentliche Kriterien wie Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand, Tierverluste sowie der Zustand der Ställe und des Futters kontrolliert und dokumentiert.
Diese zusätzliche – über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende – Kontrolle ist auch ein wichtiges Instrument, um die Haltungsbedingungen auf Öko-Betrieben weiter zu optimieren. Denn es gibt noch viele Probleme zu lösen: Eine Reihe von Gesundheits- und Verhaltensproblemen sowie die Praxis, männliche Hühnerküken zu töten, ergeben sich allein dadurch, dass die Tierzucht auf die konventionelle Massentierhaltung ausgerichtet ist. Speziell für die extensive ökologische Haltung geeignete Rassen gibt es noch kaum. Öko-Anbauverbände und Landwirte arbeiten deshalb an der Züchtung von Zweinutzungshühnern (hier sei auf die Initiative „ei care“ von NATURLAND und Terra Naturkost hingewiesen), Bio-Puten und an Kreuzungen von Schweinerassen. In Bezug auf die Kastration von Ferkeln sind NATURLAND Betriebe weiter als die konventionelle Landwirtschaft: Im deutschsprachigen Raum werden männliche Ferkel kastriert, um zu verhindern, dass das Fleisch einen unangenehmen Ebergeruch annimmt. Konventionell ist die betäubungslose Kastration nach mehreren Fristverlängerungen noch bis Ende 2020 zulässig. Dagegen haben die meisten unserer Landwirte seit Anfang 2017 auf Kastration mit Betäubung und Schmerzmittelgabe oder auf Ebermast mit Impfung gegen Ebergeruch umgestellt. Ab dem 01.09.2020 ist für Öko-Landwirte nur noch die Kastration mit Betäubung und Schmerzmittelgabe zulässig.
Auch wenn es noch ungelöste Probleme gibt: Wir sind auf dem richtigen Weg. Die ökologische Landwirtschaft ist die Zukunft – für Mensch, Tier und Umwelt.